Heirat
Question: Heirat eines Deutschen und einer Chinesin
Answer: An dieser Stelle möchte ich über die Dinge berichten, die notwendig sind um in China den Bund der Ehe einzugehen.
In diesem Beispiel ist der Ehemann Deutscher und die Ehefrau Chinesin. Eine Konstellation, die immer häufiger vorkommt bei Expats, die in China arbeiten.
Alle Angaben in diesem Artikel beziehen sich auf eine Chinesin, die ihrem 户口 hù kǒu (also ihr Familienbuch) in Beijing ausgestellt bekommen hat. Bei Partnern, die ihren 户口 hù kǒu woanders haben ausgestellt bekommen, kann es noch etwas komplizierter sein. Und in diesem Beispiel sind beide Partner unverheiratet und der Ehemann ist in Deutschland gemeldet.
Als aller erstes braucht man folgende Unterlagen der chinesischen Partnerin:
- den 户口 hù kǒu (also das Familienbuch)
- die Geburtsurkunde (出生证明 chū shēng zhèng míng).
- und die Single-Bescheinigung (单身证明 dān shēn zhèng míng). Gibt es beim Standesamt (民政局 mín zhèng jú) des Distrikts in dem sie laut 户口 hù kǒu gemeldet ist.
Diese drei Dinge muss man jetzt bei einem offiziellen Notariat (公证处 gōng zhèng chù) übersetzen und beglaubigen lassen.
Dann gibt man die übersetzten und beglaubigten Unterlagen zu einem Reiseveranstalter, der Kontakte zur deutschen Botschaft und dem Außenministerium (外交部 wài jiāo bù) hat.
Denn die Unterlagen müssen von der deutschen Botschaft ebenfalls bestätigt werden. Dafür müssen sie aber erst vom Außenministerium bestätigt werden. Dies kann man als Privatperson nicht machen, deshalb der Umweg über den Reiseveranstalter.
Hat man dann alle drei Unterlagen übersetzt und alle Beglaubigungen und nötigen Stempel, kann man einen Antrag (gibt’s im Internet) auf ein Ehefähigkeitszeugnis ausfüllen und zur deutschen Botschaft gehen. Hier bekommt man wiederum einen Stempel und kann den Antrag und alle Übersetzungen inklusive Beglaubigungen an das Standesamt in Deutschland schicken um nun das Ehefähigkeitszeugnis für ihn zu bekommen. (Dafür ist ein Auszug aus dem Geburtenregister der Stadt in der der Ehepartner geboren wurde notwendig, wenn er derzeit in einer anderen deutschen Stadt gemeldet sein sollte.)
Hat man das Ehefähigkeitszeugnis dann endlich in der Hand, kann man mit ihm wieder zur deutschen Botschaft gehen und bekommt eine Bestätigung, die aussagt, dass die Ehe , wenn sie in China geschlossen wird, auch in Deutschland anerkannt wird.
Diese Bestätigung (nicht das Ehefähigkeitszeugnis) muss man nun wieder bei einem offiziellen Notariat (公证处 gōng zhèng chù) übersetzen und beglaubigen lassen.
Jetzt hat man endlich alle Unterlagen beisammen und kann mit allen Dokumenten wieder zum Standesamt (民政局 mín zhèng jú) gehen und sich offiziell trauen lassen. Man braucht noch ein paar offizielle Heiratsfotos (Größe und roter Hintergrund sind vorgegeben, die genauen Vorgaben kennt aber jeder Fotograf). Der Vertrag wird übrigens auch mit Fingerabdrücken der Ehegatten bestätigt.
Die Bestätigung, die man auf so umständliche Weise bei der deutschen Botschaft bekommen hat, verbleibt beim Standesamt (民政局 mín zhèng jú) und kann, sollte man sie irgendwann einmal brauchen, dort kopiert werden.
Nun bekommt jeder Ehepartner ein kleines Büchlein (结婚证 jié hūn zhèng, den Trauschein).
Die Ehe ist jetzt bereits in Deutschland rechtsgültig, man kann sie aber auch noch offiziell in Deutschland eintragen lassen.
Dazu muss man einen Termin beim Standesamt machen und wieder die ganzen Unterlagen mitbringen und natürlich auch den Trauschein, bzw. das Heiratsbüchlein (Übersetzt und notariell beglaubigt).
Man kann sich jetzt noch ein offizielles Schreiben ausfertigen lassen, das es in deutsch oder auf englisch zur internationalen Verwendung gibt.
Previous question: HSK (chinesischer...
Next question: Registrierung bei der Polizei